1.1. Die Teilnahme an den von der rennfahrer-schule.com, nachstehend RFS genannt, organisierten Lehrgängen erfolgt zu den
nachfolgenden Bedingungen.
1.2. Die Anerkennung und Bestätigung der Schulbedingungen kommt mit Abgabe der Anmeldung des Teilnehmers und/oder des Anmelders
zustande. Der Teilnahmevertrag kommt durch die schriftliche Nennbestätigung durch die RFS zustande.
1.3. Die Leistungen der RFS umfassen die Durchführung des Lehrganges in Theorie und Praxis, gemäß Kursprogramm und/oder Ablaufplan.
1.4. Die von der RFS durchgeführten Lehrgänge dienen nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten sondern nur zur Verbesserung des
Fahrkönnens.
2.1 Die Teilnehmer haften für alle Sach- und Personenschäden, die sie durch Ihr Verhalten während der Veranstaltung verursacht haben
persönlich, unbeschadet der von der RFS abgeschlossenen Unfall- oder Veranstalterhaftpflichtversicherung.
2.2 Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an dem Lehrgang teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle
von ihnen oder dem von ihnen benutztem Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Bewerber
und Fahrer erklären mit Abgabe der Einschreibung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
Außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und
außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung- auch eines gesetzlichen Vertreters oder
eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises- beruhen.
Die Haftungsausschlussvereinbarung wird mit Abgabe der Einschreibung aller Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt
für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch
außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von
vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
3.1. Während der Dauer des gesamten Lehrganges sind die Beauftragten von der RFS dem Teilnehmer gegenüber weisungsbefugt.
3.2. Die RFS weist ausdrücklich darauf hin, dass der Teilnehmer sich im Rahmen des Lehrganges äußerst diszipliniert zu verhalten hat, und
die Anordnungen sowie Hinweise der Instruktoren zu befolgen hat.
3.3. Aus Sicherheitsgründen besteht während des gesamten Lehrganges für alle Teilnehmer Überholverbot. Ausnahmen bei einzelnen
Übungen werden durch ausdrückliche Weisungen des für die jeweilige Übung verantwortlichen Instruktors der RFS geregelt.
3.4. Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist für alle Teilnehmer zwingend vorgeschrieben.
3.5. Das Tragen eines Sturzhelmes ist für alle Teilnehmer zwingend vorgeschrieben.
3.6. Die Teilnehmer dürfen sich ausschließlich in den vom Instruktor beschriebenen Sicherheitsbereich aufhalten.
3.7. Während des gesamten Lehrganges gilt absolutes Alkoholverbot ( 0,0 Promille ). Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, frei von
gesundheitlichen Gebrechen einschließlich Nerven- und Gemütsleiden zu sein.
3.8. Bei Verstößen gegen diese Regelungen ist die RFS berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an dem Lehrgang
auszuschließen, da in diesem Fall zumindest fahrlässiges Verhalten gegeben ist. Sofern der RFS dadurch ein Personen- und/oder
Sachschaden, z.B. an den Fahrzeugen, entstanden ist, haftet der Teilnehmer dafür persönlich.
3.9. Eine Rückzahlung des Teilnahmepreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
4.1. Vom Teilnehmer evtl. gemachte Foto- und/oder Videoaufnahmen dürfen von der RFS veröffentlicht werden.
5.1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, muss die Bezahlung der Lehrgangsgebühr innerhalb von 7 Tagen, spätestens jedoch bis 1
Woche vor Lehrgangsbeginn, erfolgen.
5.2. Zahlungen sind ohne jeden Abzug und frei von Bankspesen zu leisten.
6.1. Der Teilnehmer ist nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen zum Vertragsrücktritt, bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
6.2. Die RFS ist berechtigt, Stornogebühren nach der vorstehenden Aufstellung gegen bereits entrichtete Teilnahmepreise ganz oder
teilweise aufzurechnen.
7.1. Die RFS behält sich das Recht vor, den Lehrgang bis zum Lehrgangsbeginn zu verschieben oder ganz abzusagen, soweit wichtige
Gründe vorliegen. In einem derartigen Fall erhalten die Teilnehmer den Teilnahmepreis zurückerstattet.
7.2. Die RFS kann kurzfristig eine Änderung des Kursprogramms, insbesondere aus Gründen der Witterung, vornehmen. In derartigen Fällen
besteht kein Anspruch auf ganz oder teilweise Rückerstattung des Teilnahmepreises, soweit das Kursprogramm im Wesentlichen nach
den Vorgaben des Lehrgangsangebotes durchgeführt wird.
7.3. Muss ein bereits angefangener Lehrgang aus wichtigem Grund ganz abgebrochen werden, wird der Teilnahmepreis anteilig
zurückerstattet.
7.4. Es entsteht kein Anspruch des Anmelders oder Teilnehmers auf Schadenersatz gegen die RFS außer bei vorsätzlichem oder grob
fahrlässigem Verhalten der RFS, auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der RFS.
8.1. Sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmers und/oder Anmelders sind am Sitz der RFS in Nohn zu erfüllen. Soweit Zahlungen
zu bewirken sind, kommt es auf den Eingang der Zahlung auf dem Konto der RFS an. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ist das für Münster zuständige Gericht. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.